Mehr Bewegung für Schülerinnen und Schüler im Saarland

31. März 2021

LSVS und Bildungsministerium unterstützen Vereine und Verbände bei Angeboten

Der organisierte Sport musste seine Angebote zum Sporttreiben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark einschränken. Es blieb das individuelle Sporttreiben, welches kein adäquater Ersatz, in einigen Sportarten nicht möglich oder für viele Schüler*innen nicht motivierend war.

Der Landessportverband für das Saarland und das Ministerium für Bildung und Kultur wollen den Schüler*innen den Weg zum organisierten Sport ebnen und haben zur Förderung der Bewegung eine Hilfe beim Sporttreiben auferlegt. Mit dieser Unterstützung können sich Sportvereine und Sportverbände folgende Angebote bezuschussen lassen:

·  Unterstützung im Schulsportunterricht durch Vereins-/Verbandstrainer
·  Unterstützung in oder Leitung von Schulsport-AGs durch Vereins-/Verbandstrainer
·  Unterstützung oder Leitung von Sportaktionstagen an Schulen durch Vereins-/Verbands-
    trainer
·  Sportangebote durch Vereins-/Verbandstrainer in der Nachmittagsbetreuung an Schulen

„Wir sind sehr glücklich, dass wir mit dem Ministerium für Bildung und Kultur unseren Sportvereinen und Sportverbänden eine weitere Hilfe zur Rückgewinnung und Neugewinnung von Mitgliedern geben zu können, um so auch die Bewegung der Schüler*innen zu fördern“, so Johannes Kopkow, Vorstand Sport und Vermarktung im LSVS.

„Sport in der Schule ist für viele Schüler*innen das einzige Bewegungsangebot im Alltag. Schulsport macht nicht nur Freude, sondern ist Teil der Persönlichkeits- und Gesundheitsent-wicklung. Wir sehen, wie negativ sich die fehlende Bewegung und die Kontaktreduzierungen bei vielen Kindern und Jugendlichen bereits ausgewirkt haben. Wir sind als Bildungsministerium daher sehr dankbar, dass wir zusammen mit dem Landessportverband hier zusätzliche Angebote machen können. Der Sportunterricht findet hier im geschützten Bereich der Schule statt, in festen Klasseneinteilungen und unter den Maßgaben des Musterhygieneplans“, so Bildungs-staatssekretär Jan Benedyczuk.

Eine 45-minütige Übungseinheit wird mit 13,00 Euro und eine 90-minütige Übungseinheit mit 26,00 Euro bezuschusst. Die Unterstützung ist vorerst auf den Zeitraum zwischen den Osterferien 2021 und dem Ende des Schuljahres 2020/21 begrenzt und kann zugesagt werden bis das Förderbudget erschöpft ist.

Voraussetzungen für die Förderung sind die Beantragung vor Beginn der Maßnahme, der Einsatz von qualifiziertem Personal bei Ausübung des Angebotes im schulischen Kontext und die Teilnahme von mindestens zehn Schüler*innen.

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände, die Mitglied im LSVS sind. Diesen wird nach Abschluss der Maßnahme und dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten die Förderung ausgezahlt.