Der DSLV Saar kann in Anerkennung besonderer Verdienste um die Verbandsarbeit und den Schulsport
a) Ehrenpräsidenten ernennen,
b) Ehrenmitglieder ernennen,
c) die DSLV-Nadel in Bronze und Silber verleihen,
d) Anerkennungsurkunden verleihen.
Zu Ehrenpräsidenten können nur ehemalige Präsidenten des DSLV Saar nach langjähriger Tätigkeit ernannt werden.
Zu Ehrenmitgliedern können nur ehemalige Vorstandsmitglieder des DSLV Saar nach langjähriger Tätigkeit oder Verbandsmitglieder, die sich besonders um den Verband oder den Schulsport verdient gemacht haben, ernannt werden.
Ernennungen zum Ehrenpräsidenten oder zum Ehrenmitglied erfolgen durch die Jahreshauptversammlung (lt. §15 der Satzung) auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag.
Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Mitglieder werden geehrt nach 30-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75- und 80-jähriger Mitgliedschaft im DSLV Saar oder einem seiner anerkannten Vorgängerverbände. Mitgliedschaften in anderen Landesverbänden werden angerechnet.
Mitglieder können geehrt werden für langjährige und verdienstvolle Tätigkeit in der Verbandsarbeit des DSLV Saar oder für besondere Verdienste im Bereich des Sports.
Ehrungen oder Auszeichnungen aus besonderen Anlässen werden vom Vorstand unter Beteiligung des Ehrenrates (lt § 14 (3) der Satzung) von Fall zu Fall entschieden.
Die Ehrungen erfolgen in geeigneter Form durch den Verstand und werden der Regel durch eine Urkunde bestätigt. Ehrungen werden in der Regel im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen des DSLV Saar durch den Vorstand vorgenommen werden in der Regel durch eine Urkunde bestätigt.
Die·DSLV-Nadel in Gold kann nur vom Bundesverband verliehen werden. Ihre Verleihung wird vom Vorstand des Landesverbandes beantragt.
Die Ehrungen können, soweit sie von der Jahreshauptversammlung vorgenommen sind, von dieser und im Übrigen vom Vorstand des Landesverbandes aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem DSLV ausgeschlossen worden sind.
Anmerkung: Beschlossen von der Jahreshauptversammlung 7. September 2020