§ 1 Der DSLV Saar kann in Anerkennung besonderer Verdienste um die Verbandsarbeit und den Schulsport a)   Ehrenpräsidenten ernennen, b)  Ehrenmitglieder ernennen, c)   die DSLV-Nadel in Bronze und Silber verleihen, d)  Anerkennungsurkunden verleihen. § 2 Zu Ehrenpräsidenten können nur ehemalige Präsidenten des DSLV Saar nach langjähriger Tätigkeit ernannt werden. Zu Ehrenmitgliedern können nur ehemalige […]