Gemäß § 2 der Satzung des DSLV Saar besteht ein Zweck der Vereinstätigkeit in der Förderung des Sportunterrichts.
Der DSLV Saar unterstützt deshalb saarländische Schulen bei der Anschaffung von Sportgeräten. Hierfür stehen pro Jahr begrenzte Mittel zur Verfügung. Die maximale Förderung pro Schule beträgt pro Jahr 200 Euro.
Anträge sind vor der Anschaffung an den Referenten für Haushalt und Finanzen zu stellen.
Die Anträge werden nach Antragseingang beschieden. Eine Unterstützung bei Fahrtkosten erfolgt nicht!